ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Vertragsabschluß
Sämtliche Vereinbarungen, auch Nebenabreden oder nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Der Vertrag gilt als angenommen, wenn der Verkäufer die Annahme des Fahrzeuges schriftlich durch eine AB bestätigt, oder die Lieferung ausgeführt hat. Übertragungen von Rechten und Pflichten, sowie Ansprüche aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche ist der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

II. Preise
Der Preis der Kraftfahrzeuge versteht sich, soweit nicht anders vermerkt, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Eine Änderung des Umsatzsteuersatzes berechtigt, soweit gesetzlich zulässig, beide Teile zur entsprechenden Preisanpassung.

III. Zahlung
Die Zahlung kann nur in bar bei Übergabe des Fahrzeuges oder per Vorauskasse durch Überweisung auf unser Konto erfolgen.

IV. Lieferung
Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Käufer zumutbar sind. EU-Fahrzeuge können von der deutschen Serienausstattung abweichen. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung, eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer auffordern, binnen Frist von 6 Wochen zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eingetretene Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vorgenannten Termine und Fristen zum Lieferverzug um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Lieferaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Führt eine entsprechende Störung (z.B. Exportstop, sowie Kontingentierung oder organische Umstände durch den Hersteller) zu einer Unmöglichkeit der Auslieferung, kann der Verkäufer sofort vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung des Fahrzeuges am Lager zu erfolgen. Bleibt der Käufer nach Ablauf der Karenzzeit von weiteren 10 Tagen in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die vertragliche Leistung abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Die Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung nicht imstande ist. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragtem gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden. Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, in D-22529 Hamburg.